So funktioniert es

Wie ein Schutzgebiet entsteht, was es verbietet und wer entscheidet.

Drei Zonen, drei Strenggrade

  1. Zone I — Fassungsbereich. Unmittelbar um den Brunnen. Praktisch jede Nutzung ausgeschlossen.
  2. Zone II — engere Schutzzone. Bis dorthin, wo Wasser rund fünfzig Tage bis zur Fassung braucht. Bauen, Bohren und wassergefährdende Stoffe stark eingeschränkt.
  3. Zone III — weitere Schutzzone. Das übrige Einzugsgebiet. Auflagen vor allem für Landwirtschaft, Lagerung und Erdaufschlüsse.

Wer festsetzt und wer entscheidet

Das Schutzgebiet setzt die Wasserbehörde des Landes per Verordnung fest; jedes Gebiet hat seine eigene. Über Einzelvorhaben — eine Bohrung, ein Tank, ein Bauantrag — entscheidet die untere Wasserbehörde des Kreises. Dieses Verzeichnis ersetzt weder die Verordnung noch die Behörde; es sagt, ob das Thema für Ihre Gemeinde überhaupt ansteht.

Wir nennen keine Beträge und keine Einzelauflagen. Jedes Schutzgebiet hat seine eigene Schutzgebietsverordnung, und die Zonen I bis III sind unterschiedlich streng. Was in Ihrem Gebiet gilt, steht in dieser Verordnung — nicht hier.

Wie gemessen wurde. Grundlage ist die bundesweite Zusammenführung der Länderkulissen durch die Bundesanstalt für Gewässerkunde, Stand 2026-04-09 — 28.267 Schutzgebiete. Geprüft wird der Ortsmittelpunkt, nicht die Gemeindefläche und erst recht nicht ein einzelnes Grundstück. Ob Ihr Grundstück in einer Schutzzone liegt, sagt allein die Karte Ihres Bundeslandes.

Quelle: Bundesanstalt für Gewässerkunde, Wasserschutzgebiete-DE — Trinkwasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebiete, Stand 2026-04-09, 28.267 Gebiete. Der Datensatz ist im europäischen Datenportal als High-Value Dataset geführt und damit gebührenfrei und maschinenlesbar bereitzustellen. Aufbereitung vom 2026-08-13.

Wir fragen für Sie nach

Vier Fragen, dann fragen wir bei Fachbetrieben in Ihrer Nähe nach. Kostenlos und unverbindlich.

Kostenlos und unverbindlich. Das Verzeichnis gehört keinem Betrieb und vermittelt keine Verträge.